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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1990 - 2 B 12027/90   

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OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1990 - 2 B 12027/90 (https://dejure.org/1990,4858)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.10.1990 - 2 B 12027/90 (https://dejure.org/1990,4858)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 (https://dejure.org/1990,4858)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 307
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16

    Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer

    In diesem Fall darf die Begründung der Vollziehungsanordnung auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nehmen, wenn daraus die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bereits hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 11 CS 14.2217 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307).
  • VG Trier, 09.02.2021 - 1 L 31/21

    Im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis

    Insoweit entspricht es den gesetzlichen Anforderungen, wenn die Begründung der Vollziehungsanordnung erkennbar auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nimmt, aus denen die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90.OVG -).
  • VG Mainz, 23.03.2021 - 1 L 85/21

    Verbot cannabinoidhaltiger Hanfprodukte

    Je nach Fallgestaltung kann sich das besondere öffentliche Vollziehungsinteresse aber bereits aus denselben tatsächlichen Umständen ergeben, die auch den Erlass des Verwaltungsakts als solchen rechtfertigen; in diesem Fall darf die Begründung der Vollziehungsanordnung auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nehmen, wenn daraus die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO bereits hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 28. Januar 2021, a.a.O., sowie vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 06.01.2023 - 2 L 2572/22

    Untersagung Nebentätigkeit; Begründung der Anordnung sofortiger Vollziehbarkeit;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 13 B 1423/19 -, juris, Rn. 7 f. m.w.N., Beschluss vom 15. Mai 2018 - 13 B 141/18 -, juris, Rn. 3 m.w.N. und Beschluss vom 22. November 2013 - 5 B 592/13 -, juris, Rn. 6; OVG Koblenz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307 (308), abrufbar bei beck-online; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 16. September 2011 - 3 L 792/11.NW -, juris, Rn. 33.

    vgl. zu der ähnlichen Konstellation der Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen durch eine Tätigkeit eines ehemaligen Soldaten: OVG Koblenz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307 (308), abrufbar bei beck-online.

    vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 22. Juli 2021 - 1 L 557/21 -, juris, Rn. 31; vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307 (308), abrufbar bei beck-online.

  • VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07

    Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf

    Ebenso ausreichend ist es, wenn die Begründung der Vollziehungsanordnung auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nimmt, aus der die besondere Dringlichkeit der Vollziehung i. S. d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO hinreichend deutlich hervorgeht, und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 1991, 307) .
  • VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe

    Insoweit entspricht es den gesetzlichen Anforderungen, wenn die Begründung der Vollziehungsanordnung auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nimmt, aus der die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90.OVG -).
  • VG Trier, 14.03.2019 - 1 L 545/19

    Frist zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Insoweit entspricht es den gesetzlichen Anforderungen, wenn die Begründung der Vollziehungsanordnung erkennbar auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nimmt, aus der die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.10.1990 - 2 B 12027/90.OVG -).
  • VG Neustadt, 22.12.2020 - 1 L 1037/20

    Fahrerlaubnisentziehung bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter

    So muss, um dem Begründungserfordernis nach § 80 Abs. 3 VwGO Genüge zu tun, aus der Begründung des Verwaltungsaktes hinreichend deutlich hervorgehen, dass diese auch die Begründung für den angeordneten Sofortvollzug enthalten soll (OVG RP, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90.OVG -, NVwZ-RR 1991, 307).
  • VG Trier, 07.12.2021 - 1 L 3223/21

    Kokainkonsum: Aberkennung des Rechts, von einer europäischen Fahrerlaubnis im

    Insoweit entspricht es den gesetzlichen Anforderungen, wenn die Begründung der Vollziehungsanordnung erkennbar auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nimmt, aus der die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90.OVG -).
  • VG Neustadt, 15.11.2018 - 5 L 1337/18

    Vorläufiges Verbot der Dienstgeschäfte für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

    In diesem Fall darf die Begründung der Vollziehungsanordnung auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nehmen, wenn daraus die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bereits hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 11 CS 14.2217 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307).
  • VG Koblenz, 01.12.2020 - 4 L 1078/20

    Entzug der Fahrerlaubnis führt auch während der Corona-Pandemie regelmäßig nicht

  • VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05

    EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland

  • VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110

    Ehemaliger Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht

  • VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16

    Anfechtung einer Maßnahme zur Vorbereitung einer fernstraßenrechtlichen

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 6 CS 10.2697

    Sofortvollzug; Ausscheiden aus dem Wehrdienst; Untersagung einer nachdienstlichen

  • SG Mainz, 07.09.2005 - S 6 ER 126/05

    Vertragsarzt - Entzug der Zulassung - Anordnung des Sofortvollzugs bei

  • VG Sigmaringen, 23.12.2009 - 4 K 2673/09

    Eilrechtsschutz; Zurückstellung eines Baugesuches; Rechtsschutzbedürfnis

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2011 - 2 B 10912/11

    Schulrecht: dauerhafter Schulausschluss wegen außerhalb der Schule begangener

  • VG Kassel, 16.10.2009 - 1 L 1108/09

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Lehrer

  • VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz; fehlende Anhörung;

  • VG Trier, 26.11.2014 - 5 L 1912/14

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine sofort vollziehbare

  • VG Koblenz, 04.11.2020 - 1 L 819/20

    Zelte am Nürburgring bedürfen der Genehmigung

  • VG Hannover, 15.03.2006 - 13 B 982/06

    Verbot anwaltlicher Betätigung gegenüber früherem Dienstherrn für ehemaligen

  • VG Sigmaringen, 28.01.1999 - 4 K 1373/98

    Rechtmäßigkeit der Zurückstellung eines Baugesuchs; Voraussetzungen einer

  • VG Hannover, 14.06.2023 - 3 B 2960/23

    Ausschluss; einstweiliger Rechtschutz; Ermessensfehler; Kindertagesstätte;

  • VG Neustadt, 11.03.2019 - 5 L 179/19

    Adressat, Androhung, Auswahlermessen, Baurecht, Eigentum, Eigentümer, Ermessen,

  • VG Ansbach, 20.11.2008 - AN 1 S 08.01871

    Untersagung anwaltlichen Tätigwerdens vor dem Gericht, dem der Richter im

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